Der Arbeitgeber hat für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) einen Laserschutzbeauftragten (LSB) zu bestellen. Dieser Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Mit der schriftlichen Bestellung überträgt der Arbeitgeber dem Laserschutzbeauftragten dessen konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten. Die Anforderungen und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB) sind in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, Teil „Allgemeines“, die zur Konkretisierung der OStrV erstellt wurden, aufgeführt. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der in Bezug genommenen Arbeitsschutz-Verordnung erfüllt sind („Vermutungswirkung“).
Ziel der Weiterbildung
Der Lehrgang hat das Ziel, insbesondere Laserschutzbeauftragte über die Neuerungen bei den Rechtsvorschriften sowie über die Änderungen bei den Aufgaben von Laserschutzbeauftragten zu informieren. Hierzu werden von Experten die aktuellen, grundlegenden Regelungen vorgestellt und die Anforderungen an die Laserschutzbeauftragten dargestellt. Im Einzelnen geht es dabei ausgehend von der europäischen Richtlinie 2006/25/EG über die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert im Oktober 2017) zu den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Ausgabe 2021) und deren für Laserschutzbeauftragte maßgebliche Aussagen. Konkret werden neben den Neuerungen im Regelwerk und den aktuellen technischen Normen zur Produktsicherheit von Lasereinrichtungen mit den Änderungen bei der Laserklassifizierung und bei den Expositionsgrenzwerten die erforderlichen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß dem aktuellen Stand dargelegt. Hierbei liegen die Schwerpunkte bei der Darstellung der Rolle des Laserschutzbeauftragten bei der Gefährdungsbeurteilung für diejenigen Arbeitsplätze, für die er als LSB benannt ist, und bei den auf den Anwendungsbereich bezogenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, sowie bei der Unterstützung des Arbeitgebers/Unternehmers bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Bei den Inhalten des Seminars werden auch die Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 „Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten…“ hinsichtlich der Fortbildung berücksichtigt.
Eventdatum: Freitag, 14. Juni 2024 08:30 – 16:00
Eventort: Ostfildern
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TAE – Technische Akademie Esslingen e.V.
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Telefon: +49 (711) 34008-0
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