Die Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet (Seminar | Ostfildern)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Energieelektroniker, Elektromeister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ in §3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an Weiterlesen